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Einzellader Ex-Repetierbüchse Ordonnanzgewehr Schweden-Mauser M 1896 Carl Gustafs Kal. 6,5x55SE, 1a!

Erwerbsberechtigung (EWB/MES)

EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.

Zustand:
Neuwertig
Versandkosten:
ab 40,00 € (Details)
Artikel-ID:
20526952
Artikelstandort:
Deutschland
Händler-Artikelnr.:
205542

Verkäufer

gewerblich

Kernklangwerk (2704)

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Waffen Kern

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Beschreibung

Händler-Artikelnr. 205542

Einen schöneren Schweden-Mauser kann es kaum noch geben auf dieser Erde:

 119jähriger im absolut sehr guten Zustand, wie neu ab Werk:

Ex-Repetierbüchse, Ex-Repetierer, Militärgewehr, Mauser – System, Ordonnanzgewehr, Infanteriegewehr M 96, wie vor Jahrtzehnten mal gesetzlich vorgeschrieben umgerüstet auf Einzellader:

Kaliber: 6,5 x 55 SE

Hersteller: Carl Gustafs Stads Gevärsfaktori

Modell 1896 „Schweden-Mauser“

Baujahr: 1907

Seriennummer: 205542

(Waffe ist komplett nummerngleich!)

Stempelungen:

Herstellerschriftzug, Kaliber, Waffennummer, schwedische Abnahmestempel („Krone“) auf sehr vielen Teilen und bundesrepublikanische Beschusszeichen auf Schloss und Lauf, datiert "3    83" = März 1983.  Stempelung „JV“ = Initialen des schwedischen Abnahmeinspektors Kapitän Paul Jacques Robert Virgin, der von 1905 – 1911 im Werk im Dienst war.

Gesamtlänge: ca. 126 cm          Lauflänge: ca. 75 cm

Zustandsbeschreibung:

Optisch und technisch rundum in allen Details 100 % neuwertiger Originalzustand, originale Brünierung ca. 100 % hochglänzend-tiefschwarz erhalten, alles natürlich rost und mackenfrei. Lauf absolut neuwertig, mit scharfen, sehr tiefen, fabrikneuen Zügen, alles blitzblank, sehr gut, und auch für ambitionierte Sportschützen bestens und lange nutzbar: Schulnote "1+"!

Sehr schöner Schaft, ebenfalls Schulnote "1+"!!!

Mit originalem militärischem Trageriemen aus Leder. 

Mit runder Kolbenplatte aus Messing rechts auf der Schaftbacke. Schaftkappe ebenfalls wie neu ab Werk; man muss fast eine Sonnenbrille zum Schutz tragen beim Betrachten, so sehr glänzt alles tiefschwarz!

Mit Standard-Klappvisierung, eingeteilt von 7 bis 20.

Mechanisch zuverlässiges, unkaputtbares Teil aus qualitativ sehr hochwertiger Produktion, interessant für Sportschützen oder Mauser-Langwaffensammler!

Die Waffe entstammt einer gepflegten Sammlung und ist keine ausgenudelte Sportschützenwaffe: Sie hat ihr Sportschützen- oder Ordonnanzgewehrschützendasein definitiv noch vor sich!

Der Mehrschussbetrieb ist durch eine Holzfüllung blockiert; ein Büchsenmacher sollte das rückgängig machen können

(was aber dann einer Änderung im Nationalen Waffenregister von Einzelladerbüchse auch Repetierbüchse bedürfen würde - was wir mangels Büchsenmacherwerkstatt aber nicht leisten können). 

History:

Der Schwedenmauser ist ein klassischer Repetierer im Kaliber 6,5x55, der auch heute einen festen Platz unter den sportlich genutzten Ordonnanzgewehren hat. Der Repetierer hat ein festes Magazin, das oben mit Ladestreifen (Clips) geladen werden kann. Es gilt als zuverlässig und präzise. Schweden führte am 3. November 1893 die Patrone 6,5x55 als Ordonnanzpatrone ein. Es erfolgte eine Ausschreibung für die zugehörige Waffe, die nach ausführlichen Truppenversuchen am Ende die Mauserwerke in Oberndorf gegen die Konkurrenten Mannlicher und Krag-Jörgensen gewannen. Neben Mauser, dem Gewinner der Ausschreibung von 1893, wurden die Waffen auch in Lizenz und Modifikationen von Carl Gustaf Stads Gevärsfaktori Eskilstuna und der Husqvarna Vapenfabrik hergestellt.

Allgemeine Hinweise:

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unverbindlich weitere Nahaufnahmen zu.

Die Lieferung erfolgt nur gegen gültige Erwerbsberechtigung und nach erfolgter Vorauskasse, bei 14 Tagen Rückgaberecht.

Wir bitten um Verständnis wegen der Höhe der Versandkosten, aber gesetzeskonforme verwechslungsfreie Zustellung an den ausschließlich Berechtigten durch Spezialversender und der hier erforderliche Sperrgutzuschlag (Waffe bzw. Paket > 120 cm) haben nun einmal ihren Preis!

Hinweis für Auslandskäufer:

Keine Exportabwicklung durch uns möglich leider: Wir verweisen hierzu an die einschlägigen bewährten Spezialversender wie Fa. WAFFEN BOCK oder Firma KRIEGESKORTE. Gerne senden wir Ihre Waffe dorthin oder auch zu einem anderen, uns von Ihnen zu benennenden Ausfuhragenten zur weiteren Exportabwicklung.

Kein Deko-Umbau durch uns möglich!

 Auf Wunsch versenden wir zum Deko-Umbau bestimmte Waffen nach Vereinbarung an einen Büchsenmacher Ihrer Wahl!

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Standort: 50354 Hürth (Deutschland)

Zahlung: Barzahlung, Überweisung, Vorkasse

Versand: Käufer trägt Versandspesen

Versandkosten: 40,00 €

Internationaler Versand: Nein

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Zunächst eine Bitte: Bei Problemen bitte immer zunächst Info an uns !!!

Und nun zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Die von uns hier offerierten Waffen werden nach bestem Wissen und Gewissen begutachtet sowie unter größtmöglicher Sorgfalt beschrieben. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen sind stets schriftlich zu bestätigen.

2) Die Preisangebote zu Sofortkaufaktionen werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

3) Ware, welche zur Ansicht überlassen wurde, ist innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe/Erhalt zurückzusenden. Ist nach Ablauf von zwei Wochen die Ware nicht beim Lieferanten/Verkäufer eingegangen, kann dieser den vollen Kaufpreis geltend machen. Ware, welche über Internet, Fax, bestellt wurde, wird grundsätzlich per Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert. Abweichende Zahlungsbedingungen, wie Lieferung auf Rechnung sind separat auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Banküberweisungen und Scheckzahlungen, gilt die erfolgte Gutschrift als Zahlungseingang. Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

4) Die Zahlung ist sofort fällig und zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen ab Ersteigerungsdatum. Bei Nichteingang innerhalb von 10 Kalendertagen ab Ersteigerungsdatum ist der Lieferant / Verkäufer berechtigt,  Verzugsschäden geltend zu machen ( z.B. Zinsen, Inkassokosten). Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten/ Verkäufers. An allen den vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher des Lieferanten mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

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Im Direktkauf oder per Auktion erworbene Schusswaffen, die der Erwerber aus von ihm zu vertretenden Gründen - zum Beispiel wegen des Erwerbsstreckungsgebotes für Sportschützen oder in vorübergehender Ermangelung einer gesetzeskonformen Unterbringungsmöglichkeit - nicht zeitnah nach dem Kauf übernehmen kann, wird die Ware bis zum 31.12. des Jahres des Kaufs kostenlos beim Lieferanten/Verkäufer eingelagert. Erst ab dem 1.1. des Folgejahres des Kaufs berechnet der Lieferant/Verkäufer für die Einlagerung pro Waffe pro Monat ein Verwahrentgelt von 5,00 EUR zzgl. 19 % ges. MwSt.

9) Bei Gebrauchtwaren (Waffen, Optik und Zubehör) gewähren wir die gesetzliche Garantie ab Kaufdatum. Wir behalten uns im Garantiefall das Recht auf Rücknahme /Wandelung vor, sofern eine Reparatur unrentabel oder unmöglich ist. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Handhabung und historische Sammlerwaffen sind von der Garantie ausgeschlossen.

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11) Waffen werden nur gegen Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung verkauft.

12) Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

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18) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Hinweis: Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetzes der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundeswaffengesetz zu beachten.

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