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K98 von Radom (polnisch) von 1933

Erwerbsberechtigung (EWB/MES)

EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.

Zustand:
Starke Gebrauchsspuren
Versandkosten:
ab 60,00 € (Details)
Artikel-ID:
20532188
Artikelstandort:
Deutschland

Verkäufer

privater Verkäufer

Dieser Artikel wird von einer Privatperson verkauft. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften – etwa das Widerrufsrecht und die gesetzliche Gewährleistung – gelten für Käufe von Privatpersonen nicht.

Nico68 (151)

100 % positive Bewertungen

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Beschreibung

Zur Versteigerung kommt ein K98 von Radom (polnisch) von 1933

Der Lauf ist rauh Felder und Züge lassen sich aber gut erkennen.  Der Schaft hat die Einsatzspuren einer militärisch geführten Waffe! (siehe Foto!). Die Waffe ist in den meisten Teilen Nummerngleich oder hat keine Nr., der Verschluß hat eine andere Nummer ist aber selbst Nummerngleich. Schlagbolzen hat keine Nummer.

Bei Fragen oder mehr Bildern bitte melden!



Der Versand im Inland erfolgt über Overnigth oder ein anderes Unternehmen die Waffen ausliefern dürfen.

Sollte die Waffe ins Ausland verkauft werden, erfolgt der Versand über die Firma Waffen- Bock! Alle anfallenden Gebühren gehen zu Kosten des Käufers. Nach Geldeingang versende ich die Waffe an die Firma Waffen-Bock. Die Firma Waffen-Bock setzt sich dann mit dem Käufer in Verbindung!!

Versand & Zahlung

Standort: 76185 Karlsruhe (Deutschland)

Zahlung: Barzahlung, Überweisung, Vorkasse

Versand: Käufer trägt Versandspesen

Versandkosten: 60,00 €

Internationaler Versand: Versand innerhalb der EU

Allgemeine Informationen des Verkäufers

Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.

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