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Wichtiger Hinweis! Der Verkauf zwischen EU-Staaten muss mit dem
"EU-Export-Formular" abgewickelt werden.
(S. Hilfethema "vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf")
Important Note! For sales between EU countries, use of a certain form is required.
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Erwerbsberechtigung (EWB/MES)
EWB: Für diesen Artikel ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich (z. B. Waffenbesitzkarte). MES: Für Munition ist ein Munitionserwerbsschein oder eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind erlaubnisfrei.
Die Waffe ist gebraucht und hat minimale Gebrauchsspuren, man kann sagen fast neuwertig
Seit Jahrzehnten bewährt sich der Blaser Kipplaufstutzen
im intensiven Jagdeinsatz. Denn auf ihn treffen drei Punkte besonders zu:
Elegant, führig und präzise. Sie verkörpert die Jagd in ihrer ursprünglichen
Form: aktives Pirschen in weitläufigem Gelände. Der Blaser Kipplaufstutzen
steigert den Genuss aktiver Jagd durch seine kompakte, elegante, extrem führige
Bauart. Er trägt sich ebenso angenehm an der Schulter wie zerlegt im Rucksack
und ist in beiden Fällen schnell schussfertig. PRÄZISE Präzisionsabzug: Seine
exzellente, trockene Charakteristik ist die perfekte Voraussetzung für den
präzisen Schuss. Kippblockverschluss: Zuverlässig und stark, für höchste
Gasdrücke ausgelegt. Er ist die Grundlage der K95 Präzision, selbst bei
dauerhaft hoher Belastung. Sattelmontage: Lauf und Zielfernrohr bilden
eine präzise treffende Einheit. Die Montageaufnahmen liegen direkt über dem
Patronenlager. Lauf & Patronenlager gehämmert: Nicht nur die Läufe,
sondern auch die Patronenlager werden in den meisten Kalibern kalt gehämmert.
Lauf und Patronenlager sind damit perfekt konzentrisch. SICHER
Handspann-Sicherungssystem: Keine konventionelle Sicherung kann die Sicherheit
bieten, die bei entspannter Schlagfeder gewährleistet ist. Die K95 wird bewusst
und erst unmittelbar vor dem Schuss gespannt. Wird nicht geschossen, wird die
Schlagfeder durch Zurückziehen des Spannschiebers wieder entspannt.
Entspannautomatik: Beim Betätigen des Verschlusshebels wird das Schloss
automatisch entspannt. Schutz vor unbefugtem Gebrauch: Der Kippblock mit
integriertem Schlagbolzen kann mit nur zwei Handgriffen aus dem K95 System
entnommen und separat verwahrt werden. ZUVERLÄSSIG Gut geschützt vor
Korrosion: Alle Metallteile der K95 sind entweder aus
korrosionsbeständigen Materialien gefertigt oder durch spezielle
Oberflächenbehandlung vor Korrosion geschützt. Laufinneres und Patronenlager
sind poliert und bedürfen nur üblicher Pflege. Schnell zerlegt – einfach
gereinigt: Selbst im Revier lässt sich die K95 in Sekundenschnelle
zerlegen und wieder zusammensetzen. Ob Schnee, Schmutz oder Nadeln von Bäumen -
die K95 lässt sich jederzeit davon befreien. FÜHRIG Optimale Balance: Die
ausgewogene Gewichtsverteilung unterstützt die intuitive Handhabung sowie den
schnellen, flüssigen Anschlag. Mit der leichten, führigen Bauweise ist der
K95 die Wahl für die körperlich anspruchsvolle Jagd. Sie ist immer
schussfertig und verlässlich präzise. Technische Daten: Lauflänge: 61cm Schaft
36 cm Gewicht: ab ca. 2,6kg
Der Verkauf erfolgt im Auftrag ohne Gewährleistung/ Garantie
oder Rücknahme. Der Lieferumfang entspricht der Abbildung. Fragen stellen Sie
bitte rechtzeitig vor Ablauf der Auktion.Die angegebenen Versandgebühren
beziehen sich auf innerdeutsche Festlandzustellung. Die Kosten für den Versand
auf Inseln fragen Sie bitte vorher nach. Wir versenden nicht selbst ins
Ausland. Ausländische Bieter bitten wir, uns einen Händler hier in Deutschland
zu benennen, der den Export übernimmt; gerne benennen wir Ihnen auch einen
entsprechenden Kontakt hier in Deutschland, mit dem Sie Rücksprache zu den
weiteren Kosten halten können. Nach gewonnener Auktion erhalten Sie von eGun
eine Mail mit allen erforderlichen Daten. Sollte für den Erwerb des Artikels
eine Erwerbsberechtigung erforderlich sein, beachten Sie bitte, dass wir als
Händler gesetzlich verpflichtet sind alle Unterlagen von Ihnen zu erhalten
Versand & Zahlung
Standort: 55127 Mainz (Deutschland)
Zahlung: Vorkasse
Versand: Käufer trägt Versandspesen
Versandkosten: 65,00 €
Internationaler Versand:
Nein
Allgemeine Informationen des Verkäufers
1. Grundsatz und Vertragsabschluß
1.1 Unsere Lieferbedingungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Abweichende Geschäftbedingungen des Käufers werden nur dann anerkannt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Vertrag ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenso unserer schriftlichern Bestätigung.
1.3 Angaben in unseren Angeboten über Maße, Gewichte, Lieferungen und Leistungsumfang sowie Abbildungen und Zeichnungen sind nur insoweit maßgebend soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen sind ohne vorhergehende Ankündigung in zumutbaren Rahmen vorbehalten.
1.4 Bestellte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Rücknahmen von bestellter Ware durch uns setzen einwandfreien Zustand und frachtfreie Anlieferung innerhalb der vereinbarten Zeit voraus.
1.5 Wir berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag angemessen anzupassen, wenn unvorhersehbare Ereignisse ( siehe Ziffer 4.4 ) eintreten, die sich direkt auf unseren Betrieb auswirken oder eine Leistungsdurchführung wie vertraglich vorgesehen nicht zulassen.
1.6 Wir berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag angemessen anzupassen wenn beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt.
2. Preise
2.1 Grundsätzlich gelten die am Liefertag gültigen Preise.
2.2 Die Preise gelten ab Auslieferungslager ausschließlich Nebenkosten, wie Verpackungs-, Transport-, Versicherungskosten und Zoll zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro zu bezahlen.
3.2 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein; dieses gilt gegenüber Voll - und Minderkaufleuten.
3.3 Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermines werden die gesetzlichen Verzugszinsen ,mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Deutschen Bundesdiskontsatz verlangt, sofern wir nicht höhere Sollzinsen nachweisen. Unberührt bleibt weiterhin die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens. Dem Besteller bleibt jedoch offen, dass durch seinen Zahlungsverzug uns kein Schaden oder kein nennenswerter Schaden entstanden ist.
3.4 Wir gestatten uns, Lieferungen per Nachname durchzuführen oder Vorauskasse zu verlangen.
3.5 Die Annahme von Schecks und Wechseln behalten wir uns vor. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Wechsel müssen jeweils sofort nach Rechnungserhalt gegeben werden. Für Wechselzahlungen wird kein Skonto gewährt.
3.6 Forderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Besteller werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Besteller schuldhaft mit einer Zahlung aus einem der bestehenden Verträge länger als 14 Tage in Verzug gerät, oder seine Zahlung einstellt, oder nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt. Ebenso enden Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe ( wie die Annahme von Akzepten ). Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen können für nicht ausgelieferte Ware verlangt werden. Bereits ausgelieferte Ware ist auf unser Verlangen sofort herauszugeben.
4. Lieferzeit
4.1 Von uns angegeben Liefertermine und Lieferfristen sind stets nur annähernd, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als unabänderlich bezeichnet. Eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Bestellers ist in jedem Fall erst Voraussetzung für einen Verzug unsererseits.
4.2 Als Lieferfristtage gelten stets Arbeitstage.
4.3 Solange der Besteller mit seinen Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen im Rückstand ist, ruht unsere Lieferfrist.
4.4 Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir nicht zu vertreten haben, aber unseren Betrieb betreffen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher und sonstiger für die Ausführung der Lieferungen erforderlicher Genehmigungen, verlängern die Lieferfrist angemessen bzw. befreien uns vo n der Verpflichtung zur Leistung, und zwar auch dann, wenn die Störung während eines Lieferverzuges eintritt. Dies gilt nicht, wenn die Störung durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
4.5 Teillieferungen sind zulässig und können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.6 Geraten wir durch eigenes Verschulden in Lieferverzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine mindestens 14tägige Nachfrist setzt und wir diese fruchtlos verstreichen lassen. Anstelle des Vertragsrücktritts kann der Besteller eine Verzugsentschädigung bzw. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung fordern, sofern ihm durch den Lieferverzug eine Schaden entstanden ist. Diese Entschädigungen sind aud die bei Vertragsabschluß für uns voraussehbare Schäden beschränkt und der Höhe nach auf den Warenwert begrenzt. Anderweitige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, falls uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Versand, Gefahrenübergang und Empfang der Ware
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.
5.2 Die Gefahr geht spätestens, auch bei frachtfreier Lieferung und Teillieferung, mit dem Verlassen des Ausliefeungslagers auf den Besteller über. Gleiches gilt auch bei vereinbarten Rücksendungen der Ware. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.3 Grundsätzlich werden die Verpackungs -, Transport – und Versicherungskosten vom Besteller getragen. Gleiches gilt auch bei vereinbarten Rücksendungen der Ware.
5.4 Die Ware ist trotz eventueller Mängel vom Besteller entgegenzunehmen. Seine Rechte aus Gewährleistungsansprüchen werden dadurch nicht berührt.
5.5 Transportbeschädigungen und Transportverluste der Lieferung sind unverzüglich dem Zusteller bzw. dem beauftragten Transportunternehmen bekannt zugeben. Außerdem sind diese Vorkommnisse unverzüglich anzuzeigen, unter Beilage einer Bescheinigung des Spediteurs, der Deutschen Bundesbahn, der Bundespost, oder des Auslieferers über die erfolgte Tatbestandsaufnahme.
5.6 Die Lieferung ist unmittelbar nach Eingang auf Mängel zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich , spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nach Ablauf dieser Frist nicht mehr.
6. Gewährleistungsbedingungen
6.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet – nach unserer Wahl – unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, Ersatz zu liefern, oder nach unserer Wahl am Verwendungsort oder in unseren Werkstätten nachzubessern. Die Festellung solcher Mängel muß uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegenahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Die obengenannte Haftung besteht nur dann, wenn der Besteller die ihm obliegenden Vertragspflichten, insbesondere Die Zahlungspflichten erfüllt.
6.2 Beanstandete Teile sind porto – und frachtfrei einzusenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum zurück.Alle Schäden infolge natürlichen Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmitte, Witterungs – und anderer Einflüsse gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Desgleichen wenn Reparaturen oder Änderungen unfachmännisch ausgeführt oder keine Originalteile verwendet wurden.
6.3 Wird von uns während einer angemessenen Nachfrist kein Ersatz geleistet oder die Mängel nicht behoben, so hat der Abnehmer Rücktrittsrecht, weitere Ansprüche jedoch nicht.
6.4 Für nicht in unserer Werkstatt hergestellte Teile beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der jeweiligen Ansprüche, die uns gegen unseren Unterlieferanten zustehen.
6.5 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Regulierung sämtlicher im Zeitpunkt des Auftrags bereits entstandener Forderungen aus der Geschäftverbindung unser Eigentum.
7.2 Der Käufer ist lediglich berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges darüber zuverfügen.
7.3 Jede andere Verfügung, z.B. die Verpfändung Sicherungsübereignung, die Überlassung im Tauschwege oder als Geschenk ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedweder Art ist der Käufer verpflichtet, den Gläubiger auf unser Eigentum entsprechend hinzuweisen, er ist des weiteren verpflichtet, uns von jedweden Vollstreckungsmaßnahmen, die unser Eigentum betreffen, unverzüglich zu unterrichten, um uns in die Lage zu versetzen, Drittwiderspruchsklage zu erheben.
7.4 Der Käufer tritt uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Ware erwachsenen Ansprüche gegen seine Abkäufer ab. Gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, die im übrigen ausschließlich für uns erfolgt, weiterveräußert wird.
7.5 Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen aus Lieferungen um mehr als 20 % , so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückgewähr verpflichtet.
8. Zurückbehaltung von Waren Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind.
9. Datenspeicherung Die Daten des Bestellers werden nach §23 BDSG zum Zwecke der automatischen Verarbeitung von uns gespeichert.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungs – und Zahlungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Östringen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Sinsheim, nach unserer Wahl auch der Sitz des Bestellers. Bei Auslandslieferungen behalten wir und das Recht vor, als Gerichtsstand die Hauptstadt des jeweiligen Landes zu bestimmen. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen Sofern eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein oder werden sollte, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.
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