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eGun

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No šodienas eGun jaunajā dizainā redzat arī datorā. Jūsu konts, sludinājumi un solījumi nav mainījušies – jauna ir tikai saskarne.

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Sniegt atsauksmi

Schuetzenmanufaktur

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Leo Fischer Schützenmanufaktur § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Leo Fischer Schützenmanufaktur, betrieben als Einzelunternehmen, und ihren Kunden über den Verkauf und Ankauf von Waffen, Munition, Zubehör sowie sonstigen Waren und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Die Verträge können sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern geschlossen werden. (3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. (4) Soweit für einzelne Waren oder Geschäfte besondere gesetzliche Vorschriften gelten, insbesondere die Vorschriften des Waffenrechts, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor. § 2 Waffenrechtliche Voraussetzungen (1) Der Verkauf, Ankauf, Erwerb, Besitz und das Überlassen von Waffen, Munition und sonstigen erlaubnispflichtigen Gegenständen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den Erwerb, Besitz oder die Übernahme eines Artikels erforderlichen waffenrechtlichen Voraussetzungen und Erlaubnisse rechtzeitig nachzuweisen. (3) Die Leo Fischer Schützenmanufaktur ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, vor der Übergabe eines erlaubnispflichtigen Gegenstands die erforderlichen Berechtigungen, Identitätsnachweise und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen. (4) Ein Vertrag über einen erlaubnispflichtigen Gegenstand steht, soweit gesetzlich erforderlich, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche gesetzlichen und waffenrechtlichen Voraussetzungen für dessen Überlassung erfüllt sind. (5) Kann ein Artikel aufgrund fehlender oder weggefallener waffenrechtlicher Voraussetzungen nicht überlassen werden, ist die Leo Fischer Schützenmanufaktur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit gesetzlich zulässig. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall, soweit kein gesetzlicher Gegenanspruch besteht, zurückerstattet. (6) Eine Übergabe oder Versendung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Leo Fischer Schützenmanufaktur ist berechtigt, eine Übergabe oder Versendung zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Berechtigung des Kunden bestehen. § 3 Vertragsschluss (1) Die Darstellung von Waren, Angeboten oder Preisen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt. (2) Die Bestellung bzw. Beauftragung durch den Kunden kann insbesondere elektronisch per E-Mail, über ein elektronisches Bestellsystem oder auf sonstigem vereinbartem elektronischem Weg erfolgen. (3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die Leo Fischer Schützenmanufaktur zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform erfolgen. (4) Bei erlaubnispflichtigen Waren steht der Vertragsschluss bzw. dessen Durchführung zusätzlich unter dem Vorbehalt der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und waffenrechtlicher Voraussetzungen. (5) Die Leo Fischer Schützenmanufaktur ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn gesetzliche, waffenrechtliche oder tatsächliche Gründe einer Vertragsdurchführung entgegenstehen. § 4 Preise und Zahlung (1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. (2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. (3) Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Zahlungsaufforderung vollständig zu entrichten. (4) Die Leo Fischer Schützenmanufaktur ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verpflichtet, die Ware zur Übergabe oder zum gesetzlich zulässigen Versand bereitzustellen. (5) Eine Übergabe oder Überlassung erlaubnispflichtiger Waren erfolgt unabhängig vom Zahlungseingang erst, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 5 Lieferung und Übergabe (1) Die Lieferung bzw. Übergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang und nach Erfüllung sämtlicher gesetzlichen und waffenrechtlichen Voraussetzungen. (2) Liefer- und Übergabefristen werden individuell vereinbart oder ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. (3) Verzögerungen, die auf behördliche Prüfungen, fehlende Genehmigungen, waffenrechtliche Voraussetzungen, gesetzliche Beschränkungen oder Umstände zurückzuführen sind, die die Leo Fischer Schützenmanufaktur nicht zu vertreten hat, verlängern die vereinbarte Lieferfrist angemessen. (4) Die Übergabe bzw. der Versand von Waffen, Munition und anderen erlaubnispflichtigen Gegenständen erfolgt ausschließlich in der gesetzlich zulässigen Form. § 6 Eigentumsvorbehalt (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Leo Fischer Schützenmanufaktur. (2) Bei erlaubnispflichtigen Gegenständen geht das Eigentum unabhängig vom Eigentumsvorbehalt nur insoweit über, als die gesetzlichen und waffenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 7 Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. (2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Beginn, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greift. (4) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern, soweit erforderlich, in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt. (5) Die vorstehenden Regelungen berühren nicht zwingende gesetzliche Verbraucherrechte. § 8 Stornierung und Rücktritt (1) Eine Stornierung durch den Kunden außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts ist nur möglich, wenn die Leo Fischer Schützenmanufaktur einer solchen Stornierung ausdrücklich zustimmt. (2) Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt. (3) Das Recht des Verbrauchers zum gesetzlichen Widerruf bleibt von dieser Regelung unberührt. (4) Bei Waren, die speziell nach den Wünschen des Kunden beschafft, angefertigt oder individualisiert wurden, können gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen des Widerrufsrechts greifen. § 9 Mängelrechte und Gewährleistung (1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart wird. (2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt. (3) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den gesetzlich zulässigen Einschränkungen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel nach Möglichkeit zeitnah mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bei einer verspäteten Mängelanzeige unberührt, soweit gesetzlich vorgeschrieben. (5) Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Unternehmern die Gewährleistungsfrist im gesetzlich zulässigen Umfang verkürzt werden. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Verkürzung nur, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart wurde. (6) Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Lagerung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Veränderungen an der Ware entstanden sind, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat. § 10 Haftung (1) Die Leo Fischer Schützenmanufaktur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Leo Fischer Schützenmanufaktur oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Ferner haftet die Leo Fischer Schützenmanufaktur unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Leo Fischer Schützenmanufaktur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. § 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 12 Datenschutz Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Leo Fischer Schützenmanufaktur. § 13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine entsprechende Rechtswahl zulässig ist. (2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. (4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz der Leo Fischer Schützenmanufaktur vereinbart werden.
Gunni

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