Werbung

eGun

Willkommen in der neuen eGun-Ansicht!

Ab heute sehen Sie eGun auch am Computer im neuen Design. Ihr Konto, Ihre Angebote und Gebote sind unverändert – nur die Oberfläche ist neu.

Neu für Sie:

Etwas fehlt oder war früher besser? Sagen Sie es uns unter „Mein eGun → Feedback“ – wir lesen jede Rückmeldung.

Feedback geben

Steuerliche Angaben (PStTG/DAC7)

Seit 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es setzt die EU-Richtlinie DAC7 um und gilt für alle Online-Marktplätze, auf denen Privatpersonen und Händler verkaufen. eGun muss dem Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr die Verkäufer melden, die eine der beiden Grenzen erreicht haben.

Das ist keine neue Steuer. Durch die Meldung entsteht für Sie keine zusätzliche Steuerabgabe – die Finanzverwaltung nutzt die Daten nur zum Abgleich. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für diese gesetzliche Meldung.

Wen betrifft die Meldung?

Gemeldet wird, wer in einem Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro Vergütung erzielt hat. Es genügt, wenn eine der beiden Grenzen erreicht ist – ein einzelner Verkauf über 2.000 Euro reicht also bereits.

Vergütung heißt dabei: Verkaufspreis zuzüglich der vom Käufer gezahlten Versandkosten, abzüglich unserer Gebühren. Ihre eigenen Werte je Quartal sehen Sie in der Verkäufer-Statistik unter „Ihre Werte nach dem PStTG“.

Die Pflicht gilt für private und gewerbliche Verkäufer gleichermaßen. Bei gewerblichen Konten erheben wir die Angaben bereits im Voraus; gemeldet werden auch sie nur für Kalenderjahre, in denen das Konto die Grenzen erreicht.

Wo Sie Ihre Angaben eintragen

Unter Steuerliche Angaben. Das Formular fragt nur, was für Ihre Rechtsform wirklich nötig ist: eine Privatperson trägt eine einzige Nummer ein, Händler wählen zuerst ihre Rechtsform. Geburtsdatum und Anschrift übernehmen wir aus Ihrem Konto.

Privatverkäufer: So finden Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer

Jede in Deutschland gemeldete Person hat eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (kurz IdNr oder Steuer-ID). Sie besteht aus 11 Ziffern, zum Beispiel 12 345 678 901, und bleibt ein Leben lang gleich. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer Ihres Finanzamts.

Sie finden die Nummer

Falls Sie die Nummer nicht mehr finden, können Sie sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern: www.bzst.de → „Steuerliche Identifikationsnummer“ → „Mitteilung der IdNr“. Die Mitteilung kommt per Post an Ihre Meldeadresse.

Wohnen Sie nicht in Deutschland, geben Sie die Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer an, die Ihnen Ihr Wohnsitzstaat erteilt hat – in Österreich zum Beispiel die 9-stellige Steuernummer (Abgabenkontonummer).

Gewerbliche Anbieter

Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute (e. K.) geben ihre persönliche 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer an – nach der Lesart des Bundeszentralamts sind sie natürliche Personen.

Gesellschaften (zum Beispiel GbR, GmbH, AG) geben ihre 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer an, die sogenannte ELSTER-Steuernummer, sowie ihre Handelsregisternummer mit Registergericht. Wenn Sie nur die Steuernummer im Format Ihres Finanzamts kennen (zum Beispiel 133/8150/8159), können Sie diese zusammen mit Ihrem Bundesland eingeben – wir rechnen sie automatisch um.

Wurde Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) erteilt, geben Sie bitte diese an. Sie besteht aus Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einem fünfstelligen Zusatz, also zum Beispiel DE123456789-00001. Wer am 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hatte, hat die W-IdNr automatisch durch öffentliche Bekanntgabe im Bundessteuerblatt erhalten – ein eigenes Schreiben dazu gibt es nicht. Sie können die Nummer also direkt aus Ihrer USt-IdNr ableiten.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer allein oder die Gewerbeanmeldung reichen nach dem Gesetz dagegen nicht aus.

Was passiert, wenn die Angaben fehlen

Wir fragen die Angaben per E-Mail an und erinnern daran. Liegen sie danach immer noch nicht vor, verpflichtet uns § 25 PStTG, das Einstellen neuer Angebote zu sperren – frühestens 60 Tage nach der ersten Anforderung. Kaufen, Bieten und alle übrigen Funktionen bleiben davon unberührt, und die Sperre endet in dem Moment, in dem Ihre Angaben vorliegen.

Häufige Fragen

Ich verkaufe nur privat aus meiner Sammlung – betrifft mich das? Ja, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist. Die Meldung sagt nichts darüber aus, ob Ihre Verkäufe steuerpflichtig sind; das entscheidet allein Ihr Finanzamt.

Warum fragt eGun nach meiner Steuernummer – ist das seriös? Die Erhebung ist eine gesetzliche Pflicht der Plattform (§§ 4–12 PStTG); wir haben dabei keinen Spielraum. Tragen Sie die Nummer bitte immer direkt unter Steuerliche Angaben ein und nie als Antwort auf eine E-Mail.

Ich habe keine Steuer-Identifikationsnummer. Das betrifft fast ausschließlich Anbieter ohne deutschen Wohnsitz. Im Formular gibt es dafür eine eigene Erklärung; statt der Nummer benötigen wir dann Ihren Geburtsort.

Ich habe mehrere eGun-Konten. Die Grenzen gelten pro Person, nicht pro Konto – Konten derselben Person werden für die Meldung zusammengeführt.

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Hilfe
Gunni

KI-Assistent · Antworten können Fehler enthalten

Hallo, ich bin Gunni! Fragen Sie mich, wo Sie etwas in der neuen eGun-Ansicht finden.