Steuerliche Angaben (PStTG/DAC7)
Seit 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es setzt die EU-Richtlinie DAC7 um und gilt für alle Online-Marktplätze, auf denen Privatpersonen und Händler verkaufen. eGun muss dem Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr die Verkäufer melden, die eine der beiden Grenzen erreicht haben.
Das ist keine neue Steuer. Durch die Meldung entsteht für Sie keine zusätzliche Steuerabgabe – die Finanzverwaltung nutzt die Daten nur zum Abgleich. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für diese gesetzliche Meldung.
Wen betrifft die Meldung?
Gemeldet wird, wer in einem Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro Vergütung erzielt hat. Es genügt, wenn eine der beiden Grenzen erreicht ist – ein einzelner Verkauf über 2.000 Euro reicht also bereits.
Vergütung heißt dabei: Verkaufspreis zuzüglich der vom Käufer gezahlten Versandkosten, abzüglich unserer Gebühren. Ihre eigenen Werte je Quartal sehen Sie in der Verkäufer-Statistik unter „Ihre Werte nach dem PStTG“.
Die Pflicht gilt für private und gewerbliche Verkäufer gleichermaßen. Bei gewerblichen Konten erheben wir die Angaben bereits im Voraus; gemeldet werden auch sie nur für Kalenderjahre, in denen das Konto die Grenzen erreicht.
Wo Sie Ihre Angaben eintragen
Unter Steuerliche Angaben. Das Formular fragt nur, was für Ihre Rechtsform wirklich nötig ist: eine Privatperson trägt eine einzige Nummer ein, Händler wählen zuerst ihre Rechtsform. Geburtsdatum und Anschrift übernehmen wir aus Ihrem Konto.
Privatverkäufer: So finden Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer
Jede in Deutschland gemeldete Person hat eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (kurz IdNr oder Steuer-ID). Sie besteht aus 11 Ziffern, zum Beispiel 12 345 678 901, und bleibt ein Leben lang gleich. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer Ihres Finanzamts.
Sie finden die Nummer
- auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (oben links),
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bzw. Gehaltsabrechnung,
- im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, mit dem die Nummer zugeteilt wurde.
Falls Sie die Nummer nicht mehr finden, können Sie sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern: www.bzst.de → „Steuerliche Identifikationsnummer“ → „Mitteilung der IdNr“. Die Mitteilung kommt per Post an Ihre Meldeadresse.
Wohnen Sie nicht in Deutschland, geben Sie die Steuer-Identifikationsnummer an, die Ihnen Ihr Wohnsitzstaat erteilt hat. In vielen EU-Staaten ist das für Privatpersonen die persönliche Kennnummer, die im Personalausweis steht – in Polen die PESEL, in Tschechien und der Slowakei die Geburtsnummer (rodné číslo), in Rumänien die CNP, in Bulgarien die ЕГН, in Kroatien die OIB, in Estland, Lettland und Litauen der Personencode; in den Niederlanden die BSN, in Italien der Codice fiscale, in Spanien die DNI bzw. NIE, in Österreich die 9-stellige Steuernummer (Abgabenkontonummer) und in Frankreich der Numéro fiscal von Ihrem Steuerbescheid. Das Formular nennt die Nummer für das Land, das in Ihrem Konto steht.
Gewerbliche Anbieter
Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute (e. K.) geben ihre persönliche 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer an – nach der Lesart des Bundeszentralamts sind sie natürliche Personen.
Gesellschaften (zum Beispiel GbR, GmbH, AG) geben ihre 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer an, die sogenannte ELSTER-Steuernummer, sowie ihre Handelsregisternummer mit Registergericht. Wenn Sie nur die Steuernummer im Format Ihres Finanzamts kennen (zum Beispiel 133/8150/8159), können Sie diese zusammen mit Ihrem Bundesland eingeben – wir rechnen sie automatisch um.
Wurde Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) erteilt, geben Sie bitte diese an. Sie besteht aus Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einem fünfstelligen Zusatz, also zum Beispiel DE123456789-00001. Wer am 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hatte, hat die W-IdNr automatisch durch öffentliche Bekanntgabe im Bundessteuerblatt erhalten – ein eigenes Schreiben dazu gibt es nicht. Sie können die Nummer also direkt aus Ihrer USt-IdNr ableiten.
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer allein oder die Gewerbeanmeldung reichen nach dem Gesetz dagegen nicht aus.
Was passiert, wenn die Angaben fehlen
Wir fragen die Angaben per E-Mail an und erinnern dreimal daran. Liegen sie danach immer noch nicht vor, verpflichtet uns § 23 PStTG, Ihre Verkaufsfunktion zu sperren – frühestens 60 Tage nach der ersten Anforderung: Sie können dann keine neuen Angebote einstellen, nichts wieder einstellen und keine Laufzeit ändern; Ihre laufenden Angebote ohne Gebote beenden wir, Auktionen mit Geboten laufen regulär zu Ende und werden ganz normal abgewickelt. Die Sperre gilt auch für weitere Konten derselben Person. Kaufen, Bieten und alle übrigen Funktionen bleiben davon unberührt, und die Sperre endet in dem Moment, in dem Ihre Angaben vorliegen.
Häufige Fragen
Ich verkaufe nur privat aus meiner Sammlung – betrifft mich das? Ja, sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist. Die Meldung sagt nichts darüber aus, ob Ihre Verkäufe steuerpflichtig sind; das entscheidet allein Ihr Finanzamt.
Warum fragt eGun nach meiner Steuernummer – ist das seriös? Die Erhebung ist eine gesetzliche Pflicht der Plattform (§§ 4–12 PStTG); wir haben dabei keinen Spielraum. Tragen Sie die Nummer bitte immer direkt unter Steuerliche Angaben ein und nie als Antwort auf eine E-Mail.
Ich habe keine Steuer-Identifikationsnummer. Das ist selten: Deutschland und die meisten EU-Staaten erteilen jeder gemeldeten Person eine Nummer – oft ist es die Kennnummer in Ihrem Ausweis, in Polen etwa die PESEL. Keine haben vor allem Personen, die in ihrem Wohnsitzstaat nicht gemeldet sind, etwa Mitglieder ausländischer Streitkräfte wie der US-Streitkräfte in Deutschland und ihre Familien, und Anbieter aus Staaten, die nicht jeder Person eine Nummer erteilen (Frankreich, Griechenland, Irland, Österreich, Zypern). Dann erklären Sie im Formular unter „Mir wurde keine Steuer-Identifikationsnummer erteilt“, dass Ihnen keine erteilt wurde; statt der Nummer benötigen wir Ihren Geburtsort.
Ich habe mehrere eGun-Konten. Die Grenzen gelten pro Person, nicht pro Konto – Konten derselben Person werden für die Meldung zusammengeführt.
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