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eGun

Bem-vindo à nova vista da eGun!

A partir de hoje vê o eGun com o novo design também no computador. A sua conta, os seus anúncios e licitações não mudaram – só a interface é nova.

Novidades para si:

Falta alguma coisa ou antes era melhor? Diga-nos em «O meu eGun → Feedback» – lemos todas as respostas.

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Gewährleistung, Garantie und GARAN

Ab dem 27. September 2026 müssen gewerbliche Verkäufer im Fernabsatz die harmonisierte EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen – und, wo es sie gibt, die GARAN-Kennzeichnung für die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Dieser Artikel beschreibt, was eGun dafür automatisch übernimmt und was Sie als Händler selbst eintragen müssen. Die beschriebenen Felder und Anzeigen gehören zur neuen eGun-Ansicht.

Wer schuldet was

Die Informationspflicht trifft den Unternehmer, der mit dem Verbraucher den Kaufvertrag schließt – also Sie als Händler, nicht eGun. eGun ist Marktplatz und nicht Verkäufer. Technisch erfüllen wir die Pflicht jedoch für Sie: Wir zeigen die amtlichen Grafiken an den richtigen Stellen, holen die notwendigen Zustimmungen ein und protokollieren sie. Was wir nicht wissen können, müssen Sie eintragen.

Das übernimmt eGun

Das verantworten Sie

Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und Nr. 11a EGBGB · Art. 246d § 1 Nr. 4 und 5 EGBGB · Richtlinie (EU) 2024/825 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Fünf Dinge, die Sie selbst erledigen

Punkt 1 gilt für jeden gewerblichen Verkäufer. Die Punkte 3 bis 5 sind Wahlmöglichkeiten: Sie brauchen sie nur, wenn der jeweilige Fall bei Ihnen vorkommt.

1. Anbieterkennzeichnung vervollständigen

Unter Steuerliche Angaben hinterlegen Sie Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie USt-IdNr. und Registernummer. Beides verlangt das Gesetz nur, soweit vorhanden: Haben Sie keine Registernummer oder keine USt-IdNr., setzen Sie das entsprechende Häkchen. Einmal bestätigen genügt, der Hinweis auf die unvollständige Kennzeichnung verschwindet danach.

§ 5 DDG · Art. 246a § 1 EGBGB · Art. 30 DSA

2. Zustand korrekt angeben

Der Zustand im Verkaufsformular entscheidet mit darüber, welche Angaben überhaupt zulässig sind. Nur bei gebrauchter Ware dürfen Sie die Verjährung verkürzen; bei „Neu“ und bei „Siehe Beschreibung“ bietet das Formular die Option gar nicht erst an.

3. Verjährung verkürzen – wenn Sie das wollen

Bei gebrauchten Artikeln dürfen Sie die Verjährung der Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzen. Das Häkchen steht im Verkaufs- und im Bearbeiten-Formular direkt unter „Zustand“. Ohne Häkchen gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

§ 476 Abs. 2 BGB

4. Herstellergarantie eintragen – wenn es eine gibt

Im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“ tragen Sie Hersteller, Modell, Garantiedauer in Monaten und optional einen Nachweis ein. Gemeint ist ausschließlich die Garantie des Herstellers, nicht Ihre eigene.

5. Beim Sammel-Upload dieselben Angaben in Spalten

Für CSV-Dateien gibt es eigene Spalten. Die Selbsterklärung zur Herstellergarantie geben Sie einmal für den ganzen Stapel auf der Prüfseite ab – ohne sie wird keine Zeile mit Garantieangabe veröffentlicht.

SpalteWerteBedeutung
gewaehrleistung_1jahrj / nVerjährung auf ein Jahr verkürzt
garanj / nHerstellergarantie vorhanden
garan_herstellerTextMarke oder Handelsname
garan_modellTextModellkennung
garan_monateZahl > 24Dauer in Monaten
garan_nachweisTextQuelle beim Hersteller, freiwillig

Was auf Ihren Artikelseiten von selbst erscheint

Für diese Punkte müssen Sie nichts tun. Sie erscheinen, sobald Ihr Konto als gewerblich geführt wird.

Anbieterstatus und Rollenklärung

Über dem Gebots- und Kaufbereich steht, dass der Anbieter gegenüber eGun erklärt hat, als Unternehmer zu handeln, und dass Vertragspartner der im Angebot genannte Händler ist – nicht eGun. Dieselbe Unterscheidung gewerblich oder privat trägt jeder Artikel in den Trefferlisten.

Die amtliche Mitteilung

Hinter der Zeile „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ öffnet sich die vollständige EU-Mitteilung in der Sprache des Betrachters. Wir verwenden ausschließlich die Dateien der Kommission, farbig und unverändert; eine eigene Fassung wäre unzulässig. Daneben steht der Link auf dieselbe Seite, die der QR-Code der Mitteilung ansteuert.

In der Kaufbestätigung

Die Mitteilung wird der Bestätigungs-E-Mail an den Käufer beigelegt – bei Sofortkauf, Preisvorschlag und Auktionsgewinn gleichermaßen. Sie reist als Teil der Nachricht mit und muss nicht aus dem Netz nachgeladen werden.

§ 312f Abs. 2 BGB verlangt die vorvertraglichen Angaben in der Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger; eine Webseite ist keiner.

Die beiden Sonderfälle

Verkürzte Verjährung bei gebrauchter Ware

Die Verkürzung wirkt nur, wenn der Käufer davon vor seiner Vertragserklärung besonders in Kenntnis gesetzt wurde und ihr ausdrücklich und gesondert zustimmt. Ein Satz in den AGB genügt ausdrücklich nicht.

Deshalb zeigt eGun den Hinweis hervorgehoben über dem Aktionsbereich und verlangt ein eigenes, nicht vorangekreuztes Häkchen – bei jedem Gebot, bei jedem Sofortkauf, bei jedem Preisvorschlag und bei der Annahme eines Gegenangebots. Jede Zustimmung wird mit Artikel, Verkäufer, Käufer, Frist, Wortlaut, Fassung, Betrag und Zeitstempel protokolliert. Ohne Häkchen kommt keine Erklärung zustande.

Einmal gesetzt, bleibt gesetzt. Sobald ein Gebot vorliegt, lässt sich die Verkürzung nicht mehr nachträglich hinzufügen – wer vorher geboten hat, hat ihr nie zugestimmt. Entfernen können Sie sie jederzeit; das gibt dem Käufer nur mehr Rechte.

GARAN – die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers

Die Kennzeichnung ist dem Fall vorbehalten, dass der Hersteller eine Garantie gewährt, die für den Käufer kostenlos ist, die gesamte Ware abdeckt und länger als zwei Jahre läuft. Alle vier Punkte bestätigen Sie beim Eintragen ausdrücklich; der bestätigte Wortlaut wird gespeichert.

Die Angaben stehen anschließend im amtlichen Schild: Marke, Modellkennung und die Dauer in vollen Jahren. Mehr als diese drei Felder darf an der Grafik niemand verändern. Angefangene Jahre runden wir ab – 30 Monate erscheinen als „2“, die genaue Dauer steht im Text daneben.

Auf der Artikelseite steht zugeklappt die amtliche Kurzfassung; der erste Klick zeigt das vollständige Schild. Unmittelbar vor jedem Gebots- und Kaufknopf wird die Angabe wiederholt, weil das Gesetz das für diese Kennzeichnung ausdrücklich verlangt.

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 · § 312j Abs. 2 BGB nimmt Nr. 11a auf, nicht Nr. 11

Bitte bauen Sie die Grafiken nicht selbst nach. Beide Kennzeichnungen sind amtlich und dürfen in keinem Bestandteil verändert werden – weder in Farbe noch in Schrift, Zuschnitt oder Anordnung. eGun liefert ausschließlich die Originaldateien der Kommission aus und setzt bei GARAN nur die drei dafür vorgesehenen Felder ein. Eigene Abbildungen in der Artikelbeschreibung oder in Ihren Fotos sind nicht zulässig.

Falsche Angaben zur Herstellergarantie

eGun ist nicht verpflichtet, jede Herstellerangabe beim Hersteller nachzurecherchieren – das stellt die Richtlinie ausdrücklich klar. Bei konkreter Kenntnis oder einem hinreichend konkreten Hinweis müssen wir jedoch reagieren.

Jedes Mitglied kann einen Artikel über „Verstoß melden“ auf der Artikelseite mit dem Grund „Falsche Angabe zur Herstellergarantie“ melden. Bestätigt sich der Hinweis, schaltet der Support die Kennzeichnung ab. Sie verschwindet dann für Käufer, und das Häkchen in Ihrem Formular ist gesperrt. Freigeben kann sie nur der Support, nachdem die Sache geklärt ist – wieder einschalten können Sie sie nicht selbst.

Erwägungsgrund 26 der Richtlinie (EU) 2024/825 · Melde- und Abhilfeverfahren nach DSA

Rechtsgrundlagen und Quellen

Fragen zu diesem Artikel und zur Bedienung beantwortet der eGun-Support. Ob eine bestimmte Garantie Ihres Herstellers die Voraussetzungen erfüllt, können wir nicht für Sie beurteilen – im Zweifel fragen Sie bitte Ihre eigene Rechtsberatung.

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