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eGun

Benvenuti nella nuova visualizzazione eGun!

Da oggi vede eGun con il nuovo design anche sul computer. Il suo account, le sue inserzioni e le sue offerte sono invariati – è nuova solo l’interfaccia.

Novità per lei:

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Spaten1979

WICHTIG Waffenrechtliche Hinweise zum Erwerb, Besitz und Führen von Gas-und Schreckschusspistolen und Revolvern.

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will , so genanntes „Führen“, bedarf einer behördlichen Erlaubnis – sog. „kleiner Waffenschein“ - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG.

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

Ein Bedürfnis muß nicht nachgewiesen werden. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.

Gunni

Assistente IA · Le risposte possono contenere errori

Ciao, sono Gunni! Chiedimi dove trovare qualcosa nella nuova interfaccia eGun.