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eGun

Willkommen in der neuen eGun-Ansicht!

Ab heute sehen Sie eGun auch am Computer im neuen Design. Ihr Konto, Ihre Angebote und Gebote sind unverändert – nur die Oberfläche ist neu.

Neu für Sie:

Etwas fehlt oder war früher besser? Sagen Sie es uns unter „Mein eGun → Feedback“ – wir lesen jede Rückmeldung.

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gustavwalther

Da seit 2008 die neue EU-Richtlinie 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht anders ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes oder des Sofortkaufs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf bei mir gekaufte neue, als auch auf gebrauchte Artikel besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht (§312dAbs.4Nr.5BGB). Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht Einverstanden sind ! Spaßbieter werden von mir sofort bei eGun gemeldet und meine entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt !

 

Der Erwerb und der Besitz von Gas-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen ist auch nach dem neuen, zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Waffenrecht erlaubnisfrei. Das Führen der Waffe, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über dieselbe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums, bedarf jedoch grundsätzlich der Erlaubnis (sog. Kleiner Waffenschein). Auch das Schiessen mit der Waffe ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (außer SYLVESTER: siehe unten). Das erlaubnispflichtige Führen der Waffe ohne Erlaubnis ist strafbar. Auch ohne kleinen Waffenschein dürfen Sie eine Gas-/Signalwaffe führen

 

 

Und mit dieser schießen

 

Gunni

KI-Assistent · Antworten können Fehler enthalten

Hallo, ich bin Gunni! Fragen Sie mich, wo Sie etwas in der neuen eGun-Ansicht finden.