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Käufer/Verkäufer meldet sich nicht

Nach einem Kauf tauschen Käufer und Verkäufer die Kontaktdaten per E-Mail aus und wickeln Zahlung und Versand direkt miteinander ab. Meldet sich die Gegenseite nicht, gibt es dafür ein festes Verfahren – Sie stehen damit nicht allein da.

Zuerst: selbst Kontakt aufnehmen

Prüfen Sie, ob die Bestbieter-Mail vielleicht im Spam-Ordner gelandet ist, und schreiben Sie Ihrem Handelspartner über Nachrichten. Die Adresse Ihres Gegenübers finden Sie beim jeweiligen Vorgang unter Meine Käufe beziehungsweise Meine Verkäufe. Oft steckt nur ein Urlaub oder eine tote E-Mail-Adresse dahinter.

Erinnerung starten

Bleibt es still, starten Sie beim betreffenden Kauf oder Verkauf eine Erinnerung: als Käufer „Verkäufer erinnern“, als Verkäufer „Käufer erinnern“. Sie geben dabei den Grund an. Ihr Handelspartner erhält daraufhin eine E-Mail und eine Systemmeldung in seinem Konto – die Meldung erreicht ihn also auch dann, wenn seine E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert.

Ab dem Start der Erinnerung laufen Fristen; das Datum, ab dem weitere Schritte möglich sind, steht direkt beim Vorgang. Meldet sich Ihr Gegenüber doch noch, nehmen Sie die Erinnerung mit „Käufer hat sich gemeldet“ beziehungsweise „Erinnerung entfernen“ wieder zurück.

Wenn die Frist verstrichen ist

Als Verkäufer haben Sie dann zwei Möglichkeiten:

Gibt es keinen Zweitbieter oder meldet auch dieser sich nicht, bleibt die Stornierung. Stellen Sie den Artikel danach einfach wieder ein – wie das geht, steht unter nicht verkaufte Artikel.

Was Sie beachten sollten

Ein Kauf ist ein verbindlicher Vertrag: Eine Erinnerung ist kein Druckmittel, sondern die dokumentierte Aufforderung, ihn zu erfüllen. Bewerten Sie erst, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Bei Betrugsverdacht wenden Sie sich an eGun und lesen Sie Betrug verhindern – sicher handeln.

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